Kunsthandwerk und Berufsgenossenschaft

  • Hallo an alle,
    meine kleinen Kunstwerke werden immer mehr. Aber auch die Interessenten dafür! Deshalb habe ich vor Kurzem - nach Rücksprache mit einem sehr freundlcihen Finanzbeamten - ein Gewerbe angemeldet. Mein Gedanke: so kann mir keiner was, wenn ich ab und zu was verkaufe.
    So weit, so gut!
    Heute habe ich Post von der Berufsgenossenschaft bekommen! Ich bin etwas überascht, leider aber auch etwas überfordert.
    Ich bekan einen "Bescheid über die Zuständigkeit und Veranlagung" inkl. Veranlagung zu den Gefahrklassen, einen Antrag zur freiwilligen Versicherung und irgendwas über die Entgeltmedlung. Mein erster Gedanke war: was soll denn das jetzt?


    So nun meine Frage in die Runde: Kann mir jemand erklären was das heißt? Welche Konsequenzen hat das? Mußß ich was tun? Oder noch viel schlimmer: wollen die am Ende noch Geld von mir?
    Wär schön wenn jemand was dazu sagen könnte. Dank schon mal im Voraus.
    Viele Grüße vom noch etwas erschrockenen
    Wagges

  • Hallo Wagges


    Leider kann ich dir aus der wirtschaftlich liberalen Schweiz nichts dazu sagen. Frage nach, erkundige dich, such im Internet. Oft ist auch gut eine Anfrage per Fax, dann bekommst du eine schriftliche Antwort. Nur frag dich vorher was du fragen willst. Vielleicht weiss auch dein freundlicher Finanzbeamter Rat.


    Gruss Armon

  • Hallo, da hast Du dich nicht so ganz richtig von dem Finazbeamten beraten lassen. Bei der Berufsgenossenschaft musst du auf jeden Fall bezahlen, evt. auch noch bei der Krankenkasse und Gemeinde Gewebebeiträge zahlen. Ich hatte mich auch einmal mit dem Thema befasst und dann aber nicht als Gwerbetreibener eintragen lassen. Nimm deine Gewerbeanmeldung wenn möglich zurück und informiere darüber die BG. Es gibt nur eine Möglichkeit Arbeiten an Privatkunden ohne Rechnung abzugeben. Mund zu Mund Werbung istja erlaubt. Lass Dir Visitenkarten drucken und lege diese aus und auch am Auto kannst Du Werbung anbringen und ein selber geschnitztes Schild am Haus aber immer den Hobbyschnitzer hervorheben. Wenn Du an diesen Werbemitteln interesse hast, so könnte ich Dir eine Anschrift vermittel bei der ich auch Webemittel kaufe und auch vielmals Kostenfre meine Produkte für die Werbung , nur Porto muss ich dann bezahlen , bekommen kann. Grüsse Charly I.

    Arbeiten zu schaffen, die unser Leben überdauern und <br />anderen Menschen Freude bereiten - das macht meine Freude am Holzschnitzen und Bildermalen so groß !

  • Hallo,
    vielen dank für Eure Antworten. Ich bin richtig froh, dass das Forum funktioniert (ist nicht überall so!!).
    in der Zwischenzeit habe ich mal mit der Berufsgenossenschaft telefoniert! Das Ergenbins:
    Alles nicht so wild! Auch wenn es Kunstgewerbe im Nebenerwerb mit dem Vermerk Kleinunternhemer ist - alle landen bei der Berufsgenossenschaft! Hat aber - so die sehr freundliche Mitarbeiterin des Mitgliederservices - keine finanziellen Auswirkungen! Ich habe ihr gleich gesagt, dass wenn sie Geld von mir wollen, ich das Gewerbe wieder abmelde. Angeblich wäre das alles nicht der Fall. Sie wissen es ist ein Kleinunternehmen, aufegnommen werden alle, weil sie zuständig sind. Allles wäre nur für den Fall....
    Ich werde mir das Ganze noch mal schriftlich geben lassen - dass sie keine Beiträge und kein Geld von mir wollen.
    Das Gewerbe ist ja auch nur, dass mir niemand an den Karren fahren kann, wenn ich mal was verkaufe - Schlußendich wird es in "Liebhaberei" enden - da waren der Finanzbeamte und ich einer Meinung. Auch kann ich jetzt getrost meine eigene Internetseite bewerben und verkaufen bis ich wieder Platz habe (so ist zumindest der Plan).
    Wir werden sehen.
    Ganz so schlimm wie Charly IO das schildert scheint (!) es gar nicht zu sein.
    Ich werde Euch auf dem Laufenden halten.


    Liebe Grüße
    Wagges

  • Hallo Charly I,
    vielen Dank für das Angebot.
    Du machst Werbung? und das kostenlos? Wie machst Du das denn?
    Bekommst Du auf Dauer keine Schwierigkeiten, wenn Du Deine Sachen verkaufst? Ohne Gewerbe meine ich. Meine Befürchtung ist, dass irgendwann mal ein meint er müsse einen hinhängen.
    Grüße

  • Guten Abend Wagges,


    wenn du einmal im Monat oder alle zwei Monate mal etwas verkaufst wird das wohl nicht so heiss gegessen werden. Dann könnte es auch genügen, wenn du das in deiner Steuererklärung angibst, wenns dann sein muss. Andererseits hast du ja auch Ausgaben, die wohl irgendwie gegengerechnet werden können. Frag nach beim sehr geehrten Finanzamt.


    Wenn du dich zu einer Anmeldung durchringst genügt für das sehr geehrte Finanzamt eine Einnahmen- Überschussrechnung. Das kann formlos, in einem Heft, erfolgen.


    Grüss Charly II

  • Hallo, Wagges, wie schon gesagt, es ist reine Mumd zu Mund Propaganda und durch meine Arbeiten welche für Kirche und Schützenverein und auch Privatpersonen geschaffen habe , bin ich zumindest hier in unserer Region bekannt geworden. Wenn man nur hin und wieder etwas verkaufen kann , so ist das noch kein Gewerbe und niemand hat bisher , auch Finanzamt, Anstoss daran genommen. Ich nehme für meine Arbeiten auch nur ganz wenig Geld, d.h. das so gerade meine Kosten und ein kleiner Verdienst dabei für mich herausspringt.Wenn ich die Preise von Profischnitzern mit Firma nehmen würde, kaufte mir Niemand etwas ab .Die meisten meiner Arbeiten stehen bei mir im Haus herum oder sie sind an Familie u. Freunde als Geschenk von mir abgegeben worden. Im übrigen habe ich höchsten 3 - 4 mal das Glück, dass jemand etwas haben möchte. Reich bin ich dadurch ninoch nicht geworden und es ist und bleibt mien liebstes Hobby. Grüsse Charly I.

    Arbeiten zu schaffen, die unser Leben überdauern und <br />anderen Menschen Freude bereiten - das macht meine Freude am Holzschnitzen und Bildermalen so groß !

  • Hallo Charly I,


    so ist es. Um mit der Schnitzerei Geld zu verdienen, müssen die Objekte aus Gröden sein, die könne dort Geld, Länge mal Breite verlangen - egal was es für ein Sch... ist.


    Grüsse Charly II

  • Hallo,
    Danke für Eure Meinungen.
    Ich muss Thomas recht geben - irgendwann taucht mal Einer auf, der, aus welchem Grund auch immer, auf die glorreiche Idee kommt nachzufragen, ob man seine Schnitzereine verkaufen darf und ob man überhaupt ein Gewerbe hat. Und dann hat man den Salat!
    Ich gehe auf Nummer sicher und habe ein Gewerbe angemeldet - als Kleinunternehmer. Wie Thomas sagte darf man auf den Rechnungen keine MwSt ausweisen, es sollte unbedingt ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung drauf (so in der Art: Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.). Was übrigens auch ein Vorteil sein kann.
    Und wenn das Unternehemn in ein paar jahren in Folge keinen erheblichen Gewinn ausweisen kann, wird das ganze wohl als Liebhaberei eingestuft. Was das genau bedeutet wird die Zeit zeigen.
    Wenn es Euch interessiert werde ich bzgl. der Berufsgenossenschaft und sonstigem weiter berichten. Vielleicht ist es hiolfreich für den ein oder anderen.


    Grüße Mike

  • Hi,
    Ich denke auch das ist der sicherste Weg.


    @ Charly I: Ich hab geschaut! Das ist eine Anleitung zur EÜR. Was willst Du mir damit sagen? Dass ich die EÜR machen muß? Ich kapier's nicht.


    Thomas: Interessant! Meinst Du echt die sind so neugierig? Kann ich nicht glauben - man fasst es nicht. Wie ausgesperrt? Mittels .htaccess?


    Ich werde sehen was die Zukunft so bringt - ist ja nebenbei und wenn es für das Werkzeug und das Zubehör drumrum reicht ist es doch super!
    Gruß
    Mike

  • Hallo Mike,


    als Kleingewerbetreibender musst du zusätzlich zu deiner normalen Ek-Steuererklärung eine Einnahmenüberschussrechnung dem sehr geehrten Finanzamt vorlegen.


    Grüsse aus dem Ennstal
    Charly II

  • Hallo Charly II,
    Tut mir leid, dass ich Dich vorhin nur mit I angeschrieben habe ;)
    Ich weiß: man muß eine Einnahmenüberschußrechnung abgeben, Aber so kompliziert ist es nicht - sofern der Gewinn/Umsatz unterhalb der genannten Grenze bleibt ist es sehr formlos (soweit ich weiß). Alle Einnahmen ./. alle Ausgaben = Gewinn oder Verlust! Fertig. So wild wird es nicht werden - ich denke jeder hat eine Form von Aufzeichnung. Wir werden sehen....
    Aber dafür ist man auf jeden Fall save!
    Liebe Grüße
    Mike

  • Hi Thomas,
    kann ich verstehen - hätt ich auch gemacht.


    Zum Thema konto: Ich hab einfach ein neues Konto eröffnet, da lass ich das alles drüber laufen. So kann sich nichst vermischen und ich kann es sauber trennen, ich seh sogar recht einfach ob es mehr oder weniger wird.


    Vile Grüße Mike

  • Kleines Update:
    Die Berufsgenossenschaft hat sich nicht mehr gemeldet - scheint ruhig zu bleiben.
    Dafür habe ich post von der Handwerkskammer bekommen: Ihnen sei zu Ohren gekommen, dass die Möglichkeit besteht, "dass Sie auf dem gebiet eines zulassungspflichtigen Handwerks oder eines zulassungsfreien Handwerks bzw. Handwerksähnlichem Betrieb tätig werden". Gleichzeitig berufen sie sich auf die auskunftspflicht gem. §17 HWO.
    Was sagt man dazu??


    Außerdem habe ich festgestellt, dass ich auf meiner Seite öfter Besuch vom "Landesamt fuer Statistik und Datenverarbeitung" hatte.
    Zufall??
    Hatte das schon mal jemand? Thomas vielleicht?


    Danke für Eure Infos.


    gruß
    Mike

  • Hallo Herbie,
    danke für Deinen Beitrag. Ich denke, dass dies durchaus ein Thema ist an em viele ein Interese haben. Wie Du schon sagst: viele werden abgeschreckt!
    Ich denke mein Fehler war - so wie ich es jetzt sehe - dem freundlichen Herrn vom Finanzamt zu glauben und ein Gewerbe anzumelden. Ich denke die Freiberuflerregelung hätte mir das ein oder andere erspart! Naja nun ist das Gewerbe mal angemeldet und ich weiß nicht ob ich jetzt so einfach in die Freiberufler-Richtung wechseln kann.


    Ich werde heute mal mit der Handwerkskammer telefonieren!
    Ich habe nämlich ein Schreiben bekommen in dem mir erklärt wird, dass sowohl Einnahmenhöhe als auch Umfang (Nebengewerbe, Kleinunternehmen) irrelevant für die Handwerkskammerbeurteilung sind. Vielmehr scheint die detaillierte Angabe von der Art und Weise wie man was anfertigt wichtig zu sein. Obwohl ich klar bekundet habe, dass die persönlichen Voraussetzungen für den Eintrag in die Handwerksrolle fehlen. Vom jetzige Standpunkt aus betrachtet sieht es ein bischen aus wie eine Mischung aus Beitragsfang und Bürokratie aus - schließlich kostet der Eintrag (nur der!) in die Rolle 61,-! Da sieht Herbies Lösung schon besser aus!
    Ich werde sehen wie es läuft und werde weiter berichten.


    Hast Du einen link für ein einfaches und vernünftiges Kassenbuch? Ich habe noch kein einfaches gefunden - die meisten klappen, allerdings muss man entweder Buchhalter sein oder ein BWL-Studium vorweisen.


    Grüße aus dem seeeeeehr kalten Bayern


    Mike