Von Alraune und mir wurde nicht die (unbekannte) politische Gesinnung von Forenmitgliedern beanstandet, sondern deren pauschalisierende, unflätige und herabsetzende Äusserungen gegenüber den Funktionsträgern „Politiker“ generell und einem Profi-Bildhauer im speziellen. Von der Formulierung her entsprechen die Herabsetzungen den Parolen politisch rechtsextremer Gruppen unserer Gesellschaft; das festzustellen, ist kein Unrecht. Der von Herrn Spangler vorgeschlagene Weg, derartige Äusserungen mit beleidigendem Charakter seien zu akzeptieren, da das Grundgesetz (GG) dies gebietet, ist ein „Holzweg“. Weder der Wortlaut noch die Intention des GG sowie unsere Rechtsordnung allgemein sieht vor, dass derartige in die Öffentlichkeit getragene Äusserungen von jederman zu akzeptieren seien; sonst dürfte es keine strafrechtlichen Bestimmungen zur Beleidigung, übler Nachrede usw. geben. Auch die aktuelle öffentliche Diskussion über die sprachliche Verrohung in den sozialen Medien wäre in der Konsequenz der von Herrn Spangler vertretenen Meinung unangebracht, wenn nicht gar unzulässig.
Viele Grüße von Seehaas