Urheberrecht Schnitzlektüre

  • Hallo Freunde,


    Ich hab in Sachen Urheberrecht (was man haben/einstellen darf) keine Ahnung. Bin auch sonst in keinem Forum, deshalb erläutere ich euch einmal vorsichtig das "Dilemma" eines guten Freundes von einem Freund von mir der seit kurzem gerne Schnitzt.

    In seinem Beruf als Ingenieur war er weltweit unterwegs, und bei Zusammenarbeit mit anderen Ingenieuren war es üblich Unterhaltungsmedien aller Art zu tauschen, wegen des teilweise sehr einsamen Hotellebens. Nun viel ihm ein, dass er mal mit einem absoluten Holzfreak zusammen gearbeitet hat und lange rede, kurzer Sinn : Er ist in Besitz von Schnitzlektüre aller Art, als PDF.

    Wo befindet er sich rechtlich?

    Gibt es eine Möglichkeit diese legal mit Forenmitgliedern zu teilen? Da sind echt interessante Sachen bei...


    Ich habe wirklich keine Ahnung ob: Legal, Grauzone oder deutlich hinter der roten Linie, und würde mich über eine Antwort freuen

  • Deutlich hinter der roten Linie. Wenn er das für sich irgendwo runtergeladen hat ist das erstmal seine Sache und würde strafrechtlich sehr wahrscheinlich nicht verfolgt werden. Sobald aber jemand das Werk/ Gedankengut/Musikstück /Film für andere öffentlich zur Verfügung stellt dürfte der Straftatbestand der Verbreitung von Raubkopien gelten.

  • Ich denke, wenn ich etwas aus der Schnitzlektüre für mich persöhnlich schnitze, dann ist alles im grünen Bereich. Will ich diese Sachen aber verkaufen, dann sieht das schon anders aus. Also .... Straftat. Mit den Augen klauen, das macht fast jeder irgendwie. Werden aber sichtbare Veränderungen vorgenommen, dann kann man die Sache als Unikat verkaufen.

    Ich hoffe, ich liege richtig.

    LG. Rainer

  • Danke für die Antworten, es handelt sich um abfotografierte alte Bücher, die z.B. Gotische Ornamente, oder Keltische Schmuckkunst, aber auch neuere Sachen von Woodcarving Illustrated, Russische Schnitzkunst usw.

    Rainer Berndt Es ging eher darum, Ausschnitte aus den Büchern hier zu posten, wenn`s grad zu einem Thema passt.


    Ich weiß, dass ich im Studium Bücher kopieren durfte, und den Inhalt auch Veröffentlichen durfte, solang ich die Quellen richtig angab...

    Ich weiß auch, dass man Musik kurz anspielen darf, solange es nicht der ganze Song ist...(das ist aber Gema, glaub ich)

    Ich weiß halt nur nicht, wie sich das in Foren verhält, auch wenn ich das Buch selbst hätte, und würde eine Seite abfotografieren einstellen, mit Quelle, macht man sich da auch strafbar?

  • hallo 2 fast,

    du kannst kleine Ausschnitte und das eine oder andere Bild unter Angabe der Quelle veröffentlichen. Nur seitenweise Abschriften gehen gegen das Urheberrecht. Alles was über 75 Jahre alt ist, ist frei. Damit dürfte nichts geschehen.

    Grüße Berkow

  • Hallo,


    Berkow Vielen dank, das beantwortet exakt was ich wissen wollte, und das mit den 75 Jahren ist auch gut zu wissen, da sind einige dabei.

    Das älteste bis jetzt ist von 1813 und ich hab erst einen Bruchteil gesichtet. Ich werde das posten, wenn überhaupt, selten einsetzen; wenn mal was zu einer Frage passt - werde aber vorher sicherheitshalber nochmal nachfragen.


    Brian Thair Thanks for the hint. To be on the safe side, I will inquire before I post anything


    Grüßs/Best Regards