Urheberrechte

  • Hallo!


    Kennt sich jemand im Gewirr "Urheberrechte" aus?
    Die meisten mir bekannten Fotografen bestehn derat darauf, dass mich die Sache zu interessieren begann.


    Wie ist das nun wenn ein Fotograf (auf Eigeninitiative) eine Skulptur von mir fotografiert und die Bilder dann gegen Entgeld zu verfügung stellt?
    Die Urheberrechte liegen nach meinem Verständnis doch bei mir und nicht beim Fotografen, oder? Blick da mit der Panoramafreiheit und dem peripheren Beiwerk nicht ganz durch.


    Danke-lG
    Michael

  • wenn die skulptur an einem oeffentlichen platz steht darf er das, und er hat die urheberrechte fuer die fotos, denn die werden als eigene kunstform angesehen, auch wenn sie kunst anderer abbilden. die urheberrechte an de skulpru behaelst du dabei....


    wenn die skulptur eine private ist, darf er meines wissens nach keine fotos davon ohne deine erlaubnis machen. und deine erlaubnis besagt auch, was er mit den fotos machen darf... wenn du die fotos erlaubst, hat der fotograph urheberrecht fuer die fotos. aber natuerlich nicht fuer deine skulptur.